Besondere Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (Event-AGB)

der JUHNPartner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Besondere Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (Event-AGB)

der JUHNPartner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2026

Die folgenden „Besonderen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen" (im Folgenden „Event-AGB") gelten für sämtliche Verträge über die Teilnahme an Seminaren, Workshops, Fachtagungen, Mandanten- und Netzwerkveranstaltungen, Webinaren sowie sonstigen Veranstaltungen (im Folgenden einheitlich „Veranstaltung"), die von der JUHNPartner GmbH Steuerberatungsgesellschaft (im Folgenden „JP") angeboten und durchgeführt werden, soweit nicht etwas Anderes in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang (§ 305b BGB). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Anmeldenden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn JP ihnen nicht gesondert widerspricht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der JP für Beratungsmandate gelten für den Teilnahmevertrag nur, soweit diese Event-AGB ausdrücklich auf sie verweisen.

  1. Veranstalter, Anbieterangaben und Geltungsbereich
    (1) Veranstalter und Vertragspartner ist die JUHNPartner GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Im Zollhafen 24, 50678 Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 86362, vertreten durch den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Prof. Dr. Christoph Juhn. Weitere Niederlassungen bestehen in Düsseldorf, Bonn und Frankfurt am Main. Kontakt in allen Veranstaltungsangelegenheiten: Events@Juhn.com.
    (2) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE303975077. Die Berufsbezeichnung Steuerberatungsgesellschaft wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Zuständige Kammer ist die Steuerberaterkammer Köln. Es gelten die berufsrechtlichen Regelungen des Steuerberatungsgesetzes, der Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz, der Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer sowie der Steuerberatervergütungsverordnung; sie sind über die Bundessteuerberaterkammer abrufbar. Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei Markel Insurance SE, Sophienstr. 26, 80333 München; der räumliche Geltungsbereich ist weltweit umfasst. Ergänzend gelten die Angaben im Impressum unter: https://www.markel.de/impressum.
    (3) Diese Event-AGB gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gelten sie mit den Maßgaben der Ziffer 13.
    (4) Die Veranstaltungen richten sich an alle Interessenten. Beschränkt JP den Teilnehmerkreis, wird dies in der Veranstaltungsausschreibung ausgewiesen und im Anmeldeverfahren abgefragt.
    (5) Führt JP eine Veranstaltung gemeinsam mit Kooperationspartnern durch, gelten diese Event-AGB für die Rechtsbeziehung zu JP, soweit JP in der Ausschreibung als Veranstalter ausgewiesen ist. Für Leistungen, die ein Kooperationspartner im eigenen Namen erbringt, gelten dessen Bedingungen.

  2. Leistungsumfang und Veranstaltungsformen
    (1) JP führt Präsenz-, Online- und Hybridveranstaltungen durch. Maßgeblich für Inhalt, Ablauf, Ort, Zeit, Format und Preis ist die jeweilige Veranstaltungsausschreibung (Landingpage, Programm oder Einladung) in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung.
    (2) Im Teilnahmeentgelt enthalten sind, soweit in der Ausschreibung nicht abweichend ausgewiesen, die Teilnahme an der Veranstaltung, die bereitgestellten Veranstaltungsunterlagen sowie die dort angegebene Verpflegung. Nicht enthalten sind insbesondere Kosten der An- und Abreise, der Übernachtung sowie sonstige Nebenkosten; diese trägt der Teilnehmer selbst.

  3. Anmeldung, Anmeldeschluss und Vertragsschluss
    (1) Die Anmeldung erfolgt über das Online-Anmeldeformular, per E-Mail an Events@Juhn.com oder in sonstiger Textform. Die Anmeldung ist ein verbindliches Angebot des Anmeldenden auf Abschluss eines Teilnahmevertrags.
    (2) Der Vertrag kommt erst mit der Anmeldebestätigung durch JP in Textform zustande. Eine automatisiert erzeugte Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar. JP nimmt die Anmeldung innerhalb von 7 Tagen nach ihrem Zugang an; mit fruchtlosem Ablauf dieser Frist entfällt die Bindung des Anmeldenden an seine Anmeldung.
    (3) Anmeldeschluss ist, soweit in der Veranstaltungsausschreibung nicht abweichend angegeben, 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Später eingehende Anmeldungen kann JP nach Maßgabe der verfügbaren Plätze berücksichtigen; ein Anspruch hierauf besteht nicht.
    (4) Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. JP ist berechtigt, Anmeldungen aus sachlichem Grund abzulehnen, insbesondere bei Erreichen der Höchstteilnehmerzahl, bei Nichterfüllung der in der Ausschreibung ausgewiesenen Zugangsvoraussetzungen oder bei offenen Forderungen aus früheren Teilnahmeverträgen. Mindest- und Höchstteilnehmerzahl werden in der Ausschreibung ausgewiesen.
    (5) Meldet der Anmeldende weitere Personen an, wird allein er Vertragspartner und Schuldner der Teilnahmeentgelte; die benannten Teilnehmer werden nicht Vertragspartei. Der Anmeldende hat sicherzustellen, dass die von ihm benannten Teilnehmer diese Event-AGB zur Kenntnis nehmen und beachten.
    (6) Der Anmeldende hat die für die Durchführung erforderlichen Angaben vollständig und zutreffend zu machen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

  4. Teilnahmeentgelt, Fälligkeit und Zahlung
    (1) Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden die Preise in der Veranstaltungsausschreibung als Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen. Bei virtueller Teilnahme bestimmt sich der Leistungsort nach den umsatzsteuerlichen Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung.
    (2) Das Teilnahmeentgelt ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu begleichen. Zahlung erfolgt per Überweisung.
    (3) Gegenüber Unternehmern stellt JP die Rechnung als elektronische Rechnung im Sinne des § 14 UStG aus; einer gesonderten Zustimmung des Rechnungsempfängers bedarf es hierfür nicht. Rechnungen werden im Regelfall per E-Mail versendet.
    (4) Solange das fällige Teilnahmeentgelt nicht vollständig eingegangen ist, ist JP berechtigt, ihre Leistung zurückzuhalten und den Zutritt bzw. den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern (§ 320 BGB). Löst sich JP endgültig vom Vertrag, richten sich die Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Vorschriften; Ziffer 5 bleibt unberührt. Die Berechtigung zur kostenfreien Teilnahme bleibt von dieser Regelung unberührt.
    (5) Rabatte, Frühbucher-, Gruppen- oder Mandantenkonditionen gelten nur, wenn sie in der Ausschreibung ausgewiesen sind, und sind nicht miteinander kombinierbar.
    (6) Eine Aufrechnung gegenüber Forderungen von JP ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Vertragspartner, der Unternehmer ist, nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
    (7) Bei Zahlungsverzug ist JP berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen; die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

  5. Stornierung, Ersatzteilnehmer und Umbuchung
    (1) Der Teilnahmevertrag kann jederzeit gekündigt werden (Stornierung). Die Stornierung bedarf der Textform und ist an Events@Juhn.com zu richten; maßgeblich ist der Zugang der Erklärung bei JP.
    (2) Im Falle der Stornierung schuldet der Vertragspartner anstelle des Teilnahmeentgelts einen pauschalierten Schadensersatz (Bearbeitungsgebühr) in Höhe von € 150 , sofern die Stornierung bis spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt. Bei einer Stornierung weniger als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird das gesamte Teilnahmeentgelt fällig. JP behält sich jedoch vor, den jeweiligen Fall individuell zu prüfen.
    (3) In den Pauschalen nach Absatz 2 sind die gewöhnlich ersparten Aufwendungen, insbesondere für Verpflegung und Veranstaltungsunterlagen, sowie der gewöhnlich mögliche anderweitige Erwerb durch Weitergabe des Platzes bereits berücksichtigt.
    (4) Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe als die jeweilige Pauschale entstanden ist. JP bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
    (5) Der Vertragspartner kann jederzeit eine Ersatzperson benennen. Die Benennung ist bis spätestens fünf Tage vor Veranstaltungsbeginn in Textform mitzuteilen und kostenfrei; ein pauschalierter Schadensersatz nach Absatz 2 fällt in diesem Fall nicht an. JP kann eine Ersatzperson zurückweisen, die die Zugangsvoraussetzungen der Veranstaltung nicht erfüllt.
    (6) Eine Umbuchung auf einen anderen Termin derselben oder einer gleichwertigen Veranstaltung ist bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn einmalig, kostenfrei und nach Maßgabe der verfügbaren Plätze möglich. Danach gilt Absatz 2.
    (7) JP kann dem Vertragspartner anstelle einer Erstattung einen Gutschein über den erstattungsfähigen Betrag anbieten. Der Vertragspartner ist zur Annahme nicht verpflichtet.

  6. Absage, Verlegung und Programmänderungen durch JP
    (1) JP ist berechtigt, eine Veranstaltung abzusagen, wenn die in der Ausschreibung ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, wenn vorgesehene Referenten ausfallen und ein gleichwertiger Ersatz nicht zumutbar zu beschaffen ist, bei erheblichen technischen Störungen, bei Ausfall oder Nichtverfügbarkeit der Veranstaltungsstätte, bei behördlichen Anordnungen sowie bei sonstigen Fällen höherer Gewalt. Die Absage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl erfolgt spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
    (2) Im Falle der Absage erstattet JP bereits gezahlte Teilnahmeentgelte unverzüglich und vollständig. Für weitergehende Schäden, insbesondere Reise-, Übernachtungs- und Arbeitsausfallkosten, haftet JP nach Maßgabe der Ziffer 11. JP empfiehlt, Reise- und Hotelbuchungen stornierbar vorzunehmen.
    (3) JP ist berechtigt, eine Veranstaltung zeitlich zu verlegen, an einen anderen gleichwertigen Ort zu verlegen oder das Format von Präsenz auf Online umzustellen, soweit dies dem Vertragspartner zumutbar ist. Bei einer wesentlichen Änderung, insbesondere bei einer Terminverschiebung um mehr als 14 Tage oder bei einem Wechsel von der Präsenz- in die Online-Durchführung, kann der Vertragspartner innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zum Beginn der Veranstaltung, kostenfrei zurücktreten; bereits gezahlte Teilnahmeentgelte werden in diesem Fall vollständig erstattet. Wird eine Präsenzveranstaltung in eine Online-Veranstaltung umgestellt und ist für diese ein niedrigeres Entgelt ausgewiesen, erstattet JP den Unterschiedsbetrag.
    (4) Inhaltliche, zeitliche und räumliche Programmänderungen aus dringendem Anlass sowie ein Wechsel der Referenten bleiben vorbehalten, sofern der Gesamtcharakter und der fachliche Zweck der Veranstaltung gewahrt bleiben. Ein Rücktrittsrecht wird hierdurch nicht begründet; die gesetzlichen Rechte des Vertragspartners und sein Rücktrittsrecht nach Absatz 3 bleiben unberührt.

  7. Online- und Hybridveranstaltungen
    (1) Online- und Hybridveranstaltungen werden über Zoom bzw. Microsoft Teams durchgeführt. Die Zugangsdaten sind personengebunden; ihre Weitergabe an Dritte sowie die gemeinsame Nutzung durch mehrere Personen sind untersagt. Bei Verstoß ist JP berechtigt, den Zugang zu sperren. Gegenüber Unternehmern kann JP für jede weitere unberechtigt teilnehmende Person einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe des jeweiligen Teilnahmeentgelts verlangen; dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Gegenüber Verbrauchern richtet sich der Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften.
    (2) Die technischen Voraussetzungen der Teilnahme, insbesondere ein geeignetes Endgerät, eine ausreichend leistungsfähige Internetverbindung und die erforderliche Software, hat der Teilnehmer auf eigene Kosten sicherzustellen. Störungen aus der Sphäre des Teilnehmers berechtigen weder zur Minderung noch zur Erstattung des Teilnahmeentgelts.
    (3) Bei Störungen aus der Sphäre von JP oder des Plattformbetreibers wird JP sich um unverzügliche Behebung bemühen und, soweit möglich, einen Nachholtermin oder eine Aufzeichnung anbieten. Ist die Veranstaltung dadurch erheblich und nicht nur vorübergehend beeinträchtigt, erstattet JP das Teilnahmeentgelt anteilig. Der Plattformbetreiber ist Erfüllungsgehilfe der JP; Ansprüche nach Ziffer 11 bleiben unberührt.
    (4) Veranstaltungen werden von JP grundsätzlich aufgezeichnet. Hierbei handelt es sich nicht um eine Daueraufnahme, sondern um gezielte Aufnahmen einzelner Vorträge, Geschehnisse oder Ereignisse. Eine Bereitstellung der Aufzeichnung erfolgt nicht; ein Anspruch auf Bereitstellung besteht nicht.
    (5) Eigene Bild-, Ton-, Bildschirm- oder sonstige Aufnahmen der Veranstaltung durch den Teilnehmer sind nicht gestattet.

  8. Bild-, Ton- und Filmaufnahmen durch JP
    (1) JP fertigt bei Präsenzveranstaltungen Übersichts- und Situationsaufnahmen an, die das Veranstaltungsgeschehen als solches abbilden, und verwendet diese zur Dokumentation der Veranstaltung sowie zur Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Netzwerken, in der Pressearbeit und zur Bewerbung künftiger Veranstaltungen. Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse von JP nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG bleibt unberührt.
    (2) Aufnahmen, die eine Person in den Mittelpunkt stellen, insbesondere Porträt-, Interview- und Referentenaufnahmen, fertigt und verwendet JP nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 22 KUG. Die Einwilligung wird im Anmeldeverfahren gesondert und unabhängig von der Teilnahme eingeholt; sie kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Teilnahme an der Veranstaltung hängt nicht von ihrer Erteilung ab.
    (3) Dem Widerspruch gegen Aufnahmen nach Absatz 1 wird entsprochen (Art. 21 DSGVO). Der Widerspruch kann vorab per E-Mail an Events@Juhn.com oder vor Ort an der Registrierung schriftlich mit Unterschrift erklärt werden; die betreffende Person erhält dort eine sichtbare Kennzeichnung, die von den Aufnehmenden zu beachten ist.
    (4) Sind Vertreter der Presse oder externe Fotografen anwesend, wird hierauf in der Veranstaltungsausschreibung und vor Ort hingewiesen. Diese sind für ihre Aufnahmen datenschutzrechtlich eigenverantwortlich.

  9. Veranstaltungsunterlagen und Urheberrecht
    (1) Sämtliche Veranstaltungsunterlagen, insbesondere Skripte, Präsentationen, Arbeitshilfen, Checklisten und Aufzeichnungen, sind urheberrechtlich geschützt. Der Teilnehmer erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für eigene Zwecke.
    (2) Die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung sowie die Weitergabe an Dritte bedürfen der vorherigen Einwilligung von JP in Textform.
    (3) Bei Verstößen bleiben Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche vorbehalten.

  10. Charakter der Veranstaltung, kein Mandatsverhältnis
    (1) Die Veranstaltungen dienen der allgemeinen fachlichen Information und Fortbildung. Sie ersetzen keine auf den Einzelfall bezogene steuerliche oder rechtliche Beratung.
    (2) Durch die Teilnahme wird kein Mandats-, Auftrags- oder sonstiges Beratungsverhältnis begründet. Auch Ausführungen der Referenten sowie Antworten auf Fragen im Rahmen der Veranstaltung sind unverbindliche Ersteinschätzungen der Rechtslage und keine Beratung im Einzelfall. Für die Haftung gilt Ziffer 11.
    (3) Die dargestellten Inhalte geben den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veranstaltung wieder. Eine Verpflichtung, die Teilnehmer auf spätere Änderungen der Rechtslage oder der Verwaltungsauffassung hinzuweisen, besteht nicht.
    (4) Legt ein Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltung eigene Sachverhalte offen, geschieht dies gegenüber den übrigen Teilnehmern nicht unter dem Schutz der beruflichen Verschwiegenheitspflicht. Die Verschwiegenheitspflicht der JP und ihrer Berufsträger (§ 57 Abs. 1 StBerG, § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB) bleibt hiervon unberührt. JP empfiehlt, mandats- oder einzelfallbezogene Fragen außerhalb der Veranstaltung zu erörtern.

  11. Haftung
    (1) JP haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
    (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet JP nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
    (3) JP schuldet die sorgfältige fachliche Aufbereitung und Darstellung der Rechtslage zum Zeitpunkt der Veranstaltung. Nicht geschuldet ist die Übertragbarkeit der dargestellten Inhalte auf den Einzelfall eines Teilnehmers (Ziffer 10). Für die Haftung gelten die Absätze 1 und 2.
    (4) Für Leistungen, die JP nach der Veranstaltungsausschreibung lediglich vermittelt, insbesondere An- und Abreise, Übernachtung sowie Rahmen- und Begleitprogramme externer Anbieter, haftet JP nicht für deren Erbringung durch den Dritten, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung. Leistungen, die im Teilnahmeentgelt enthalten sind, insbesondere die in der Ausschreibung ausgewiesene Verpflegung, sind Vertragsleistungen; für das Verschulden der hierbei eingesetzten Dritten hat JP nach § 278 BGB einzustehen.
    (5) Garderoben und mitgeführte Gegenstände werden nicht verwahrt. Eine Obhuts- oder Verwahrungspflicht von JP besteht nicht; für den Verlust oder die Beschädigung mitgeführter Gegenstände haftet JP nur nach Maßgabe der Absätze 1 und 2.
    (6) Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch für die Erfüllungsgehilfen, gesetzlichen Vertreter und Referenten von JP. Ziffer 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der JP in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung bleibt für Beratungsleistungen außerhalb der Veranstaltung unberührt.

  12. Verhalten am Veranstaltungsort, Hausrecht
    (1) Der Teilnehmer hat die Hausordnung der Veranstaltungsstätte sowie die Anweisungen des Veranstaltungspersonals zu beachten.
    (2) JP ist berechtigt, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, die den Veranstaltungsablauf erheblich stören, andere Personen gefährden oder belästigen, sich diskriminierend oder in sonstiger Weise unangemessen verhalten, Zugangsdaten unbefugt weitergeben oder das Teilnahmeentgelt trotz Aufforderung nicht zahlen.
    (3) Erfolgt der Ausschluss aus einem vom Teilnehmer zu vertretenden Grund, gilt Ziffer 5 Abs. 2 bis 4 entsprechend. Weitergehende Ansprüche von JP bleiben unberührt.

  13. Besondere Bestimmungen für Verbraucher
    (1) Ist der Vertragspartner Verbraucher (§ 13 BGB) und wird der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Über die Einzelheiten unterrichtet JP mit einer gesonderten Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular; diese ist Bestandteil des Anmeldeverfahrens.
    (2) Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein spezifischer Termin vorgesehen ist, besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Diese Ausnahme greift nicht bei Seminaren, Workshops, Fachtagungen und Webinaren, die der beruflichen Fortbildung dienen. Ob eine Veranstaltung dem Ausnahmetatbestand unterfällt, weist JP in der Veranstaltungsausschreibung aus.
    (3) Bei entgeltlichen Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher vor Beginn der Erbringung ausdrücklich zugestimmt und zugleich seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass das Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB). Beide Erklärungen werden im Anmeldeverfahren gesondert eingeholt.
    (4) Bei Verträgen über digitale Inhalte erlischt das Widerrufsrecht unter den Voraussetzungen des § 356 Abs. 6 BGB.
    (5) Widerruft der Verbraucher wirksam, nachdem JP auf sein ausdrückliches Verlangen mit der Leistung begonnen hat, schuldet er Wertersatz nach Maßgabe des § 357a Abs. 2 BGB.
    (6) Für Verträge, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, hält JP eine ständig verfügbare und hervorgehoben platzierte Widerrufsfunktion nach § 356a BGB vor. Der Zugang eines auf diesem Weg erklärten Widerrufs wird unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt.

  14. Datenschutz
    Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Anmeldung und Durchführung der Veranstaltung richtet sich nach der Datenschutzerklärung der JP, abrufbar unter https://www.juhn.com/datenschutz/. Die dortigen Angaben dienen der Erfüllung der Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO; sie sind nicht Gegenstand vertraglicher Vereinbarung. Einwilligungen, insbesondere für Aufnahmen nach Ziffer 8 Abs. 2 und für den Bezug von Newslettern und sonstiger Werbung, werden im Anmeldeverfahren gesondert eingeholt und können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Organisatorische Informationen zur gebuchten Veranstaltung versendet JP per E-Mail.

  15. Schlussbestimmungen
    (1) Änderungen und Ergänzungen dieser Event-AGB sowie des Teilnahmevertrags bedürfen der Textform. Der Vorrang individueller Vertragsabreden (§ 305b BGB) bleibt unberührt.
    (2) Für den Teilnahmevertrag und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
    (3) Erfüllungsort ist der in der Veranstaltungsausschreibung genannte Veranstaltungsort, bei Online-Veranstaltungen der Sitz der JP in Köln. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Teilnahmevertrag.
    (4) JP ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§§ 36, 37 VSBG).
    (5) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der JP gelten für den Teilnahmevertrag nur, soweit diese Event-AGB ausdrücklich auf sie verweisen, und nur in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung; sie werden auf Anforderung in Textform übersandt.
    (6) Falls einzelne Bestimmungen dieser Event-AGB unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

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